Kann der Betriebsrat einen Geschäftsführer „entfernen“ lassen?
§ 104 Satz 1 BetrVG berechtigt den Betriebsrat, vom Arbeitgeber die Entlassung bzw. Versetzung eines Arbeitnehmers zu verlangen, wenn dieser den Betriebsfrieden wiederholt ernstlich gestört hat und diese Störungen auf einem gesetzeswidrigen Verhalten beruhen oder durch grobe Verletzung der in § 75 Abs.1 BetrVG enthaltenen Grundsätze verursacht sind. Diese Vorschrift wollte sich ein Betriebsrat in einem durchaus als kurios zu bezeichnenden Fall zu Nutze machen: Er fühlte sich durch den Geschäftsführer der Komplementärin der Arbeitgeberin, … Mehr