Umsatzsteuerhinterziehung Verjährung: Fristen, Folgen und rechtliche Grundlagen
Das Wichtigste im Überblick Die Verfolgungsverjährung bei Umsatzsteuerhinterziehung beträgt grundsätzlich fünf Jahre ab Beendigung der Tat In besonders schweren Fällen gemäß § 370 Abs. 3 AO beträgt die strafrechtliche Verjährungsfrist seit 2020 fünfzehn Jahre (zuvor zehn Jahre) Bestimmte Verfahrenshandlungen können die Verjährung unterbrechen oder hemmen und die Frist neu beginnen lassen Warum die Verjährung im Umsatzsteuerstrafrecht entscheidend ist Die Umsatzsteuerhinterziehung gehört zu den häufigsten Steuerdelikten in Deutschland. Für Betroffene stellt sich oft die zentrale Frage: … Mehr