BGH: Bestpreisklauseln von Booking.com sind unzulässig
Der Bundesgerichtshof kippt in einem neuen Beschluss (Az.: KVR 54/20) die sogenannte Bestpreisklausel von Buchungsportalen wie Booking.com. Die Buchungsportale dürfen den Partnerhotels nicht mehr verbieten, Zimmer auf der hoteleigenen Webseite für denselben oder einen günstigeren Preis anzubieten. Die „engen Bestpreisklauseln“ seien nicht mit dem Kartellrecht vereinbar. Erfahren Sie mehr zum Hintergrund des aktuellen falls und zu den Entscheidungsgründen des Bundesgerichtshofes.