1. Verlängerung der Home-Office-Regelung Die Corona-Arbeitsschutz-Verordnung des Bundes wurde bis zum 30.04.2021 verlängert. Arbeitgeber müssen daher überall dort Home-Office anbieten, wo es möglich ist und für Mitarbeiter, deren Anwesenheit im Betrieb unverzichtbar ist, Schutzmaßnahmen beachten. Des Weiteren sind unter anderem medizinische Masken (OP Masken) bei unvermeidbarem Kontakt vorgeschrieben und es soll ein möglichst zeitversetztes Arbeiten gewährleistet werden. Nach der Corona-Arbeitsschutz-Verordnung sind Arbeitgeber verpflichtet, ihren Mitarbeitern Home-Office anzubieten, soweit keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen. 2. Mobile-Arbeit-Gesetz … Mehr