Keine Beitragszahlungen bei drohender Zahlungsunfähigkeit wegen Corona
Durch die staatlichen Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus mussten viele deutsche Unternehmen verschiedenen Gewerbes vorübergehend schließen. Umsatzeinbußen und rote Zahlen waren die Folgen. Sozialversicherungsbeiträge wurden dennoch eingefordert. Doch das Interesse des Einzelnen am Erhalt seines Unternehmens kann dem Interesse des Versicherungsträgers an der Beitragsnachforderung vorgehen. Das hat das Landessozialgericht Bayern in seinem Beschluss vom 06.05.2020 (Az. L 7 BA 58/20 B ER) klargestellt. Fitnessstudio in der Schieflage Im konkreten Fall hatte der Versicherungsträger bei einer … Mehr