ArbG Dortmund vom 24.11.2020: Vergütung bei Quarantäne
Der Arbeitgeber hatte einen Arbeitnehmer nach dessen Urlaub in eine 14 tägige Quarantäne geschickt, weil jener aus Tirol und damit einem Risikogebiet zurückkam. Eine behördliche Anordnung der Quarantäne erfolgte nicht. Der Arbeitnehmer blieb 14 Tage von der Arbeit fern, der Arbeitgeber wollte nicht zahlen und belastete entsprechend das Arbeitszeitkonto indem er die Stunden abzog.