BAG v. 20.06.2023: Arbeitnehmer haftet nicht für Vermittlungsprovision bei vorzeitiger Kündigung
Der Arbeitgeber verlangte letztlich nutzlos aufgewandte, an eine Personalvermittlungsagentur gezahlte Beträge vom Arbeitnehmer erstattet, welcher das Arbeitsverhältnis vorfristig, nämlich bereits nach zwei Monaten, gekündigt hatte. Der Arbeitsvertrag sah eine Rückzahlungsverpflichtung für den Fall der Beendigung vor Ablauf von 13 Monaten vor. Der Arbeitgeber behielt einen Teil der für den zweiten Monat geschuldeten Vergütung ein, der Arbeitnehmer klagt auf Zahlung bis zum BAG. Das Urteil liegt erst als Pressemitteilung vor, es bedarf aber angesichts der rigiden … Mehr