VW lässt seine Kunden Erklärung unterschreiben, um Diesel-Klagen zu umgehen
Was hat es mit der neuen Hinweispflicht auf sich? In einem internen Schreiben des Volkswagen-Konzerns weist die Zentrale alle stationären Händler in Deutschland an, den Käufern von Diesel-Gebrauchtwagen aus den Baujahren 2000 bis 2017 beim Vertragsabschluss ein Dokument zur Unterschrift vorzulegen, das zum Rechteverzicht auffordert. Konkret sollen die Kunden eine Erklärung signieren, dass sie über die von der Deutschen Umwelthilfe (DHU) aufgedeckten Abschalteinrichtungen sowie dem „drohenden Entzug der Fahrzeugzulassung oder eine Nutzungsuntersagung“ informiert sind. Die … Mehr