Anspruch auf Entgeltzuschläge durch betriebliche Übung bestätigt
Ein aktuelles Urteil des LAG Sachsen bestätigt den Anspruch eines Arbeitnehmers auf Entgeltzuschläge, die durch betriebliche Übung entstanden sind. Die Beklagte hatte die Zahlung des Zuschlags für die elfte und zwölfte Stunde der Dienste eingestellt, woraufhin der Kläger auf Nachzahlung klagte. Sachverhalt Der Kläger, ein Rettungssanitäter, erhielt seit 2010 von seinem Arbeitgeber einen Zuschlag in Höhe von 65 % des Überstundensatzes für die elfte und zwölfte Stunde seiner Dienste. Der Zuschlag wurde in den Lohn- … Mehr