BFH: SPEKULATIONSSTEUER BEI VERÄUSSERUNG DER HAUSHÄLFTE NACH SCHEIDUNG?!
Der Bundesfinanzhof hat seine Rechtsprechung zur begünstigten Veräußerung eines Familienwohnheims im Rahmen der privaten Veräußerungsgeschäfte (§ 23 EStG) in einem jüngst veröffentlichten Urteil verschärft, mit nicht unerheblichen Auswirkungen auf die Praxis. Die Veräußerung einer Immobilie innerhalb von zehn Jahren (Spekulationsfrist) seit der Anschaffung ist grundsätzlich steuerbar. Ausgenommen ist ein Veräußerungsgewinn von der Versteuerung, wenn die Immobilie durchgängig zwischen Anschaffung und Veräußerung oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken … Mehr