DSGVO Auskunft – Umfang des Auskunftsanspruchs nach Art. 15 DSGVO
Der BGH hat sich in seinem Urteil (vom 15.06.2021 – VI ZR 576/19) mit der Reichweite des datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruchs nach Art. 15 DSGVO insbesondere in Bezug auf den Umfang und den Gegenstand des Anspruches auseinandergesetzt. Der datenschutzrechtliche Auskunftsanspruch richtet sich nach Inkrafttreten der DSGVO unmittelbar nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO, wonach die betroffene Person das Recht hat, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Erfüllung des Auskunftsanspruchs … Mehr