Kein Bestandsschutz aus Betriebsprüfungsbescheiden für ungeprüfte Mitarbeiter
Ein früher erteilter Prüfungsbescheid hat keine Bindungswirkung für die Erfassung der einmal festgestellten (An-)Zahl beitragspflichtiger Personen. Heißt konkret: Nur weil der Versicherungsträger in der Vergangenheit die Versicherungspflicht für bestimmte Mitarbeiter eines Betriebs mit Bescheid festgestellt hat, heißt das nicht, dass bzgl. der nicht betroffenen Mitarbeiter automatisch keine Versicherungspflicht bestehe. So urteilte das BSG am 18.11.2015 (Az. B 12 R 7/14 R). Stichproben bei der Betriebsprüfung sind erlaubt Zwar kann sich laut früherer BSG-Rechtsprechung eine materielle … Mehr