BAG 23.01.2018: Rundung von Urlaubsbruchteilen

Die Klägerin erhielt 2007 keinen Urlaub (25 AT) und gebar am 25.01.2008 ein Kind. Sie nahm bis 04.01.2011 Mutterschutz/Elternzeit in Anspruch, nach Geburt des zweiten Kindes im September 2011 folgten entsprechende Schutzzeiten bis 14.09.2014, ohne dass zwischenzeitlich Urlaub gewährt worden wäre. Vom 13.10.2014. bis 01.01.2015 und 15.01.2015 bis 29.03.2015 war die Klägerin krank, sie erhielt Urlaub für 06.-24.07.2015 zuteilt. Die Beklagte kürzte nunmehr mit Schreiben vom Juli 2015 den Urlaub „rückwirkend“ um 1/12 für jeden Monat der Elternzeit, das Arbeitsverhältnis endete am 30.09.2015.

LAG Köln 12.01.2018: Arbeitsunfähigkeit bei Erkrankung im Laufe des Tags

Der Kläger nahm am 10.05. um 11.27 Uhrseine Tätigkeit auf, es kam zum Streitgespräch mit dem Schichtführer. Um 14.44 Uhr stempelte der Kläger aus. Der Kläger legte nachfolgend eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für 10.05.-13.05. und eine Folgebescheinigung bis 20.05. vor. Das Vorliegen einer Arbeitsunfähigkeit war im Entgeltfortzahlungsprozess streitig. Der Arbeitgeber hielt den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für erschüttert, habe doch der Kläger 3 Std. lang seine Arbeit „putzmunter“ ausgeübt.

Unverschuldete Fehler bei der Massenentlassungsanzeige

Ein Alptraum für jeden Arbeitgeber: Nach Ausspruch von 155 Kündigungen stellt das Bundesarbeitsgericht in der dritten Instanz auf die Kündigungsschutzklage von einem der betroffenen Arbeitnehmer hin fest, dass die Kündigung unwirksam ist, weil die Beteiligung des Betriebsrats im Hinblick auf die Massenentlassungsanzeige nicht ordnungsgemäß erfolgt ist. Erste und zweite Instanz hatten die Klage abgewiesen. Die Arbeitgeberin überwies nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts den Annahmeverzugslohn des Klägers. In einem neuerlichen Rechtsstreit macht der Kläger nun Verzugszinsen … Mehr

Interessenausgleich mit Namensliste – Der Teufel steckt im Detail

Ein Interessenausgleich mit Namensliste bietet dem Arbeitgeber erhebliche Erleichterungen im Kündigungsschutzverfahren. Grund zur Freude also, wenn mit dem Betriebsrat eine inhaltliche Einigung über einen Interessenausgleich mit Namensliste gelingt. Die Einhaltung der nötigen Formalien ist dann vermeintlich nur noch Nebensache. Aber Vorsicht: Es gelten strenge Formvorgaben. Diesbezügliche Verstöße können den Arbeitgeber um die beabsichtigten – nicht selten sogar durch einen hoch dotierten Sozialplan erkauften – Erleichterungen bringen. Es ist daher ratsam, sich mit den geltenden Vorgaben … Mehr

Verstoß gegen KUG: Verwendung eines Fotos aus sozialem Netzwerk

Symbolbild Socialmedia (Foto: © tumsasedgars – stock.adobe.com) Verstoß gegen KUG: Verwendung eines Fotos aus sozialem Netzwerk Die unerlaubte Verwendung eines Fotos aus einem sozialem Netzwerk in einem Steckbrief verletzt das das Recht am eigene Bild und stellt demnach eine Persönlichkeitsrechtsverletzung dar. Unsere Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht, David Herz und Norman Buse, LL.M., gewinnen in 2. Instanz vor dem Oberlandesgericht Rostock in einem Verfahren zum Persönlichkeitsrecht. OLG erkennt auf Persönlichkeitsrechtsverletzung Unser Mandant wurde von dem … Mehr

Vereine und Genossenschaften dürfen Strafen auch außerhalb ihrer Satzung konkretisieren

Viele Vereine sehen in ihren Ordnungen Geldstrafen für Verstöße gegen die Vereinsregelungen (z.B. unentschuldigtes Fernbleiben von der Mitgliederversammlung, fehlende Übernahme von Vereinsdiensten etc.) vor. Solche Strafen sind jedoch nur dann zulässig, wenn sie in der Satzung vorgesehen sind. Der Bundesgerichtshof (BGH) musste nun im Falle einer Genossenschaft entscheiden, ob zumindest die genauen rechnerischen Grundlagen zur Ermittlung der konkreten Strafe auch außerhalb der Satzung geregelt werden dürfen. Verbandsstrafe einer Genossenschaft Vereinsstrafen kommen in kleinen Ortsvereinen ebenso … Mehr

Vereine und Genossenschaften dürfen Strafen auch außerhalb ihrer Satzung konkretisieren

Viele Vereine sehen in ihren Ordnungen Geldstrafen für Verstöße gegen die Vereinsregelungen (z.B. unentschuldigtes Fernbleiben von der Mitgliederversammlung, fehlende Übernahme von Vereinsdiensten etc.) vor. Solche Strafen sind jedoch nur dann zulässig, wenn sie in der Satzung vorgesehen sind. Der Bundesgerichtshof (BGH) musste nun im Falle einer Genossenschaft entscheiden, ob zumindest die genauen rechnerischen Grundlagen zur Ermittlung der konkreten Strafe auch außerhalb der Satzung geregelt werden dürfen. Verbandsstrafe einer Genossenschaft Vereinsstrafen kommen in kleinen Ortsvereinen ebenso … Mehr

„Drittanstellung“ von Vorstandsmitgliedern – Einfach kann jeder

Bei der Anstellung von Vorstandsmitgliedern sind zwei Rechtsbeziehungen zu unterscheiden: Durch die Bestellung (§ 84 Abs. 1 Satz 1 AktG) entsteht ein organschaftliches Kooperationsverhältnis zwischen Vorstandsmitglied und Aktiengesellschaft. Hiervon zu trennen ist das schuldrechtliche Anstellungsverhältnis (§ 84 Abs. 3 Satz 5 AktG), welches üblicherweise durch einen Dienstvertrag geregelt wird, der die wesentlichen Arbeitsbedingungen des Vorstandsmitglieds ausgestaltet („Vorstandsanstellungsvertrag“). Im Regelfall bestehen beide Rechtsbeziehungen zwischen denselben Parteien, d.h. der Vorstandsanstellungsvertrag wird mit der Aktiengesellschaft abgeschlossen, die das … Mehr

Kein Verzicht auf Sozialplanabfindungen durch gerichtlichen Vergleich

Einigen sich die Arbeitsvertragsparteien einvernehmlich – etwa durch Abschluss eines Aufhebungsvertrages oder gerichtlichen Vergleichs – über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses und vereinbaren unter anderem, dass sämtliche Ansprüche ausgeglichen und erledigt sind, so bedeutet dies nicht ohne Weiteres, dass tatsächlich keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden können. Vorsicht ist insbesondere dann geboten, wenn ein Arbeitnehmer vor Abschluss eines Sozialplans, aber in zeitlichem und innerem Zusammenhang mit einer geplanten Betriebsänderung ausscheidet. Wird anschließend ein Sozialplan abgeschlossen, so kann … Mehr

Versprochen? – Änderung Anpassungsregelung bei Altersversorgung

Der Eingriff des Arbeitgebers in Leistungen der betrieblichen Altersversorgung (bAV) zum Nachteil des Arbeitnehmers ist ein „Dauerbrenner“ des Betriebsrentenrechts. Die Motive der Arbeitgeber sind dabei häufig gut nachvollziehbar. Die Belastungen durch Zusagen der betrieblichen Altersversorgung sind regelmäßig ganz erheblich. Oft sind Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zudem in den „fetten“ Jahren der Unternehmensgeschichte versprochen worden. Der Anpassungsdruck in ökonomisch schwierigen Zeiten ist daher hoch. Die Gestaltungsmöglichkeiten sind gleichwohl – insbesondere was den Eingriff in laufende Leistungen … Mehr