Kirchliche Dynamik auch nach Betriebsübergang
Das BAG hat mit Urteil vom 23. November 2017 entschieden, dass der Betriebserwerber nach einem Betriebsübergang von einem kirchlichen auf einen weltlichen Arbeitgeber weiterhin an eine in den Arbeitsverträgen enthaltene dynamische Bezugnahmeklausel auf eine kirchliche Arbeitsrechtsregelung gebunden ist. Wird der Betrieb eines kirchlichen Arbeitgebers im Wege eines Betriebsübergangs von einem weltlichen Erwerber übernommen, tritt der Erwerber in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein. Teil der weiter geltenden Pflichten … Mehr