Teure Abfindung nach § 1a KSchG
Anspruchskonkurrenz zwischen Abfindungsansprüchen aus Sozialplänen einerseits und solchen aus § 1a Kündigungsschutzgesetz („KSchG“) andererseits? Nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts („BAG“, Entscheidung vom 19.07.2016 – 2 AZR 536/15): Nein. Vielmehr gilt: Enthält ein Kündigungsschreiben einen vollständigen Hinweis nach § 1a Abs. 1 Satz 2 KSchG, spricht dies für einen Anspruch des Arbeitnehmers auf eine Abfindung nach § 1a Abs. 2 KSchG, selbst dann, wenn diesem Arbeitnehmer bereits ein Abfindungsanspruch in gleicher Höhe aus einem Sozialplan bzw. einer Sozialplanregelung in einem Interessenausgleich zusteht. Der Arbeitgeber muss also, will er ein … Mehr