EUGH C-174/16: (Keine) böse Überraschung nach Ende der Elternzeit
Am 7.9.2017 hat der EuGH in der Rechtssache C-174/16 entschieden, dass die Rückkehr an den Arbeitsplatz nach der Elternzeit zu den selben, mindestens aber zu vergleichbaren Bedingungen erfolgen muss, die vor Beginn der Elternzeit bestanden. Dazu gehört unter anderem die Anwartschaft auf eine Beförderung, und zwar auch dann, wenn hierfür zunächst eine Probezeit erforderlich ist, […]