Tarifeinheitsgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht stellt das seit 2015 geltende Tarifeinheitsgesetz auf die Probe. Nachdem ein Eilantrag gegen das Gesetz im Jahr 2015 noch gescheitert war, verhandelte das Gericht nun am 24. und 25. Januar 2017 über die Verfassungsbeschwerde. Eine Reihe von Spartengewerkschaften sehen in dem Gesetz einen nicht gerechtfertigten Eingriff in die grundgesetzlich geschützte Koalitionsfreiheit des Art. 9 GG. 2010: Anordnung der Tarifpluralität durch das BAG Mit dem – heftig umstrittenen – Tarifeinheitsgesetz sollte der zwischenzeitlich herrschende … Mehr

LTO-Podcast #14: Interview mit BVerfG-Vize Prof. Dr. Kirchhof

Zu den 60. Bitburger Gesprächen trafen wir BVerfG-Vize Ferdinand Kirchhof zum Gespräch über Staat und Religion. Warum es am Verhältnis der Verfassung zum Islam noch hapere und die christlichen Kirchen dort heute nicht mehr so gut wegkämen.

So können sich Arbeitgeber gegen Weiterbeschäftigungsansprüche verteidigen

Wird ein Kündigungsschutzverfahren einmal nicht in I. Instanz gewonnen, sieht sich der Arbeitgeber regelmäßig einem vorläufig vollstreckbaren Weiterbeschäftigungsanspruch gegenüber. Oftmals folgt ein außergerichtliches Aufforderungsschreiben, worin der Gekündigte seine Arbeitsleistung anbietet und den Arbeitgeber zur Weiterbeschäftigung auffordert. Reagiert der Arbeitgeber daraufhin nicht oder nicht wie gewünscht, machen manche Arbeitnehmer „ernst“ und leiten ein Zwangsvollstreckungsverfahren mit dem Ziel ein, den Anspruch auf tatsächliche Beschäftigung zwangsweise durchzusetzen. Damit steht ihnen ein nicht unerhebliches Druckmittel zur Verfügung. Spätestens wenn … Mehr

LTO-Podcast #13: Nein zum NPD-Verbot

Trotz „eindeutig verfassungsfeindlichen Programms“: Aller Voraussicht nach wird es am Dienstag nicht zu einem Parteiverbot der NPD kommen. Warum und welche Gedanken sich das BVerfG vorab gemacht hat, erklärt Michael Reissenberger.

Widerspruch mehr als 8 Jahre nach Betriebsübergang?

In der Folge von Betriebsübergängen besteht beim Veräußerer des Betriebs ebenso wie bei dessen Erwerber große Unsicherheit hinsichtlich des Überganges der Arbeitsverhältnisse, denn den Arbeitnehmern steht ein Widerspruchsrecht zur Seite. Die Phase der Unsicherheit ist bei fehlerfreier Belehrung der Arbeitnehmer durch die einmonatige Widerspruchserklärungsfrist des § 613a Abs. 6 S. 1 BGB begrenzt. Anderenfalls ist nur die Verwirkung des Widerspruchsrechts denkbar. Aktuell beschäftigte sich das LAG Hamburg (Urt. v. 07.10.2016 ‑ 6 Sa 21/16) mit der … Mehr

BGH 10.01.2017: Haftung aus Patronatserklärung

Die Muttergesellschaft der später leistungsunfähigen, verpflichteten Gesellschaft hatte gegenüber der Gläubigerin eine sogenannte harte Patronatserklärung des Wortlautes: „Wir verpflichten uns hiermit, die notwendigen finanziellen Mittel an unsere Tochtergesellschaft zur Verfügung zu stellen, um den vertraglichen Verpflichtungen dieser Gesellschaft ihnen gegenüber nachzukommen“ abgegeben. Nach Insolvenz wendete sich sie Klägerin an die Muttergesellschaft, nachdem zwar die insolvente Gesellschaft zunächst geleistet hatte der Insolvenzverwalter jedoch von der Gläubigerin zurückforderte.

LTO-Podcast #12: BMI-Pläne für zentralen Verfassungsschutz

Aus dem Bundesinnenministerium stammt der Plan, Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung zentral(er) auf Bundesebene zu regeln. Eine gute Idee? Wo es bisher Probleme gibt und wie die Neuordnung aussehen soll.

Ein Betrieb – eine Vergütungsordnung? Noch nicht!

Wie gruppiert der Arbeitgeber seine Mitarbeiter ein, wenn sein Betrieb in den Anwendungsbereich verschiedener Gehaltstarifverträge fällt, von denen einer nur noch nachwirkt? Welche Rechte hat der Betriebsrat dabei? Das Bundesarbeitsgericht entscheidet im Sinne einer umfassenden Eingruppierungspflicht in alle geltenden Tarifverträge – soweit diese schon am 10. Juli 2015 galten. Was war passiert? Die Arbeitgeberin – eine Bank – war Mitglied des Arbeitgeberverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (AVR). Hierdurch war die Arbeitgeberin an jeweils eigenständige … Mehr

PUSCH WAHLIG LEGAL ist Teil des Netzwerks „Berlin Partner“

PUSCH WAHLIG LEGAL ist Partner von „Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie“.Berlin Partner engagiert sich mit über 270 Partnern aus Wirtschaft und Wissenschaft für den Standort Berlin. Als Partner dieses Netzwerks, wird PUSCH WAHLIG LEGAL die Möglichkeit wahrnehmen, eine einzigartige Metropole – Berlin –  mitzuprägen und den Wirtschaftsstandort Berlin zu stärken. Hier finden Sie weitere […]