Welcher Arbeitsplatz gefährdet Schwangere? Reformiertes Mutterschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber seit 1. Januar 2018 zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung für jede Tätigkeit
Seit dem 1. Januar 2018 sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, für jede im Unternehmen ausgeübte Tätigkeit eine abstrakte Beurteilung etwaiger Gefahren für schwangere und stillende Frauen vorzunehmen, zu dokumentieren und alle Mitarbeiter hierüber zu informieren. Diese Verpflichtungen gelten unabhängig davon, ob der Arbeitgeber überhaupt schwangere oder stillende Frauen beschäftigt. Bei Nichtbeachtung droht ab 1. Januar 2019 ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro je Einzelfall.