Das verflixte siebte Jahr – Endlich Ruhe nach Betriebsübergang
Das BAG stellt bekanntermaßen sehr hohe Anforderungen an ein Betriebsübergangsschreiben im Sinne von § 613a Abs. 5 BGB. So müssen im Informationsschreiben alle mit dem Betriebsübergang verbundenen rechtlichen Auswirkungen richtig und vollständig dargestellt werden. Gleichermaßen muss das Schreiben jedoch für den jeweiligen Arbeitnehmer verständlich bleiben (vgl. BAG v. 10.11.2011 – 8 AZR 430/10). Da es der Praxis nicht in allen Fällen gelingt, diesen Anforderungen gerecht zu werden, ist umso relevanter, wie lange die Arbeitnehmer … Mehr