Aufgeschoben ist nicht aufgehoben – Ansprüche auf bezahlten Jahresurlaub können noch Jahre später bestehen
Der EuGH hat am 29. November 2017 (Az.: C 214/16) entschieden, dass durch den Arbeitgeber verhinderter bezahlter Urlaub unbegrenzt in die folgenden Arbeitsjahre übertragen und angesammelt werden darf. Insbesondere Scheinselbstständige können unter Umständen noch nach Jahren Bezahlung für ihnen zustehenden bisher nicht bezahlten Urlaub verlangen. Conley King arbeitete 13 Jahre bei einem britischen Unternehmen auf […]