Allgemeinverbindliche Tarifverträge – kein Stein bleibt mehr auf dem anderen

Ministerbefassung, Einbeziehung soloselbstständiger Handwerksbetriebe in Tarifverträge, Tariffähigkeit und Rechtsweg: Die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 21. September 2016 und vom 25. Januar 2017, die seitdem ergangene, darauf aufbauende Rechtsprechung und Aktivitäten des Gesetzgebers haben zu einem Erdrutsch in den Verfahren zur Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) von Tarifverträgen geführt. In diesen Entscheidungen hatte das BAG die zu überprüfenden AVEen für unwirksam gehalten, unter anderem weil es an der erforderlichen Ministerbefassung gefehlt hatte. Dies war aber nur der Ausgangspunkt … Mehr

LTO-Podcast #18 mit Katja Keul, rechtspolitische Sprecherin Bündnis 90/Die Grünen

Katja Keul sitzt seit 2009 im deutschen Bundestag. Trotzdem ist sie, wenn auch derzeit inaktiv, mit Leib und Seele Anwältin. Sie kennt deshalb das Recht sowohl aus der Perspektive des Gesetzeanwenders als auch der des Gesetzemachers. Im LTO-Podcast spricht Katja Keul über die besonderen Herausforderungen der neuen Legislaturperiode.

DSGVO – Besteht Anpassungsbedarf bei Betriebsvereinbarungen?

Am 25. Mai 2018 ändert sich im Datenschutz vieles. An diesem Tag tritt das bisherige BDSG außer Kraft. Ab dann gilt die DSGVO sowie das neue BDSG. Das bringt zahlreiche Veränderungen mit sich, auf die sich Arbeitgeber vorbereiten müssen. Dieser Beitrag befasst sich mit der Frage, ob Handlungsbedarf bei Betriebsvereinbarungen besteht, die – zumindest auch – […]

BAG 31.01.2018: Abstandnahme Wettbewerbsverbot

Der Arbeitsvertrag enthielt ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot gegen Zahlung einer Karenzentschädigung, das Arbeitsverhältnis endete zum 31.01.2016. Mit Schreiben vom 01.03. unter Fristsetzung zur Zahlung bis 04.03. forderte der ausgeschiedene Mitarbeiter Zahlung der Karenzentschädigung für Februar. Mit Email vom 08.03.2016 schrieb der Kläger: „bezugnehmend auf Ihre E-Mail vom 01.03.16 sowie das Telefonat mit Herrn B möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich mich ab sofort nicht mehr an da Wettbewerbsverbot gebunden fühle“. Mit der Klage forderte der ehemalige Mitarbeiter Karenzentschädigung für März und April 2016. Das BAG versagte ihm dies, da auch für … Mehr

PUSCH WAHLIG LEGAL erneut Sponsor der Teams der Humboldt Universität zu Berlin beim 7. Moot Court-Wettbewerb des Bundesarbeitsgerichts

Alle zwei Jahre richtet das Bundesarbeitsgericht einen Moot Court- Wettbewerb aus, in dessen Rahmen Studenten in einer simulierten Gerichtsverhandlung auf der Grundlage eines fiktiven Falles die Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerseite vertreten. In diesem Jahr fand der Wettbewerb bereits zum 7. Mal in den Räumen des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt statt. Die Humboldt- Universität zu Berlin war mit […]

Schlusspfiff durch das BAG: Die Befristung von Profifußballern ist rechtmäßig.

Das BAG hatte am 16. Januar 2018 (Az. 7 AZR 312/16) über die Klage des ehemaligen Bundesligatorwarts Heinz Müller vom FSV Mainz 05 zu entscheiden, der sich unter anderem gegen die Befristung seines Arbeitsverhältnisses gewehrt hat. Im Profisport und natürlich auch im Bereich des Fußballs ist es allgemein üblich, dass Spieler befristete Arbeitsverträge erhalten. Auch […]

ArbG Chemnitz, 29.01.2018: Urlaubsgewähr – Widerspruch Unternehmen

Das Unternehmen ließ am Jahresanfang einen Urlaubsplan durch Eintragung in Kalender aufstellen, konkret sollte der Urlaub aber erst eine Woche vor Antritt durch den Mitarbeiter beim Abt.-Leiter eingereicht werden. Die Klägerin hatte für 21.08. bis 08.09. Urlaub in den Kalender eingetragen, war jedoch bis zum 25.08. krank und erschien am 28.08.2017 nicht zur Arbeit in der Annahme, Urlaub zu haben. Das Unternehmen kündigte, das ArbG hielt die Kündigung für unwirksam.

BAG 23.01.2018: Rundung von Urlaubsbruchteilen

Die Klägerin erhielt 2007 keinen Urlaub (25 AT) und gebar am 25.01.2008 ein Kind. Sie nahm bis 04.01.2011 Mutterschutz/Elternzeit in Anspruch, nach Geburt des zweiten Kindes im September 2011 folgten entsprechende Schutzzeiten bis 14.09.2014, ohne dass zwischenzeitlich Urlaub gewährt worden wäre. Vom 13.10.2014. bis 01.01.2015 und 15.01.2015 bis 29.03.2015 war die Klägerin krank, sie erhielt Urlaub für 06.-24.07.2015 zuteilt. Die Beklagte kürzte nunmehr mit Schreiben vom Juli 2015 den Urlaub „rückwirkend“ um 1/12 für jeden Monat der Elternzeit, das Arbeitsverhältnis endete am 30.09.2015.