BGH 11.10.2018: Scheinselbständigkeit – unwirksamer Vertrag?

Die zu wirtschaftlich „knappen“ Bedingungen über einen Franchisevertrag gebundene Lizenznehmerin wurde, mangels wirtschaftlicher Eigenständigkeit als Scheinselbständige, also als Beschäftigte im sozialversicherungsrechtlichen Sinne eingestuft. Sie machte nun Provisionsansprüche aus dem Franchisevertrag geltend – der Franchisegeber wandte ein, wegen Scheinselbständigkeit sei der Franchisevertrag gemäß § 134 BGB (Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot) unwirksam. Dem widersprach der BGH:

Der Wirtschaftsführer: PWWL Beitrag zum Thema „Zeit oder Geld: Was hilft im Wettbewerb um Talente?“

Mit den Teilzeitmodellen PWL Family und PWL Flex, einer App, die dabei unterstützt, Kapazitäten und Workload gleichmäßig auf viele Schultern zu verteilen und einem grandiosem Teamwork ist Pusch Wahlig Legal schon lange Vorreiter in Sachen Arbeitszeitflexibilität und Work-Life-Balance. Wie setzen wir das hier in der Kanzlei praktisch um? Kara Preedy und Britta Alscher berichten für […]

Die Würfel sind gefallen – keine Verzugspauschale im Arbeitsverhältnis

Seitdem im Jahr 2014 § 288 BGB um einen neuen Abs. 5 ergänzt wurde, wonach der Gläubiger einer Entgeltforderung bei Verzug des Schuldners, der nicht Verbraucher ist, einen Anspruch auf Zahlung einer Verzugspauschale in Höhe von 40,00 EUR hat, war umstritten, ob diese Regelung auch im Arbeitsverhältnis Anwendung findet. Einige Landesarbeitsgerichte hatten sich in der Folge für die Anwendbarkeit der Verzugspauschale auch im Arbeitsverhältnis ausgesprochen, andere dagegen. Eine Übersicht zum Stand der seinerzeitigen Rechtsprechung finden Sie u. a. in … Mehr

Vereinsaustritt ist Entscheidung des Mitglieds, nicht des Vorstands!

Anders als Vereine sind Genossenschaften auf eine wirtschaftliche Beziehung zwischen Genossenschaft und Mitglied angelegt. Erfüllt ein Mitglied gewisse Umsatzgrenzen nicht, mag sich die Mitgliedschaft aus Sicht der Genossenschaft nicht mehr lohnen. Um das Mitglied loszuwerden, bedarf es jedoch entweder einer eigenen Austrittserklärung oder satzungsmäßig geregelter Verfahren. Einer besonders trickreichen Genossenschaft musste der Bundesgerichtshof (BGH) daher nun einen Strich durch die Rechnung machen. Die Entscheidung gilt auch für Vereine und Verbände. Genossenschaft zur Förderung des Erwerbs … Mehr

Vereinsaustritt ist Entscheidung des Mitglieds, nicht des Vorstands!

Anders als Vereine sind Genossenschaften auf eine wirtschaftliche Beziehung zwischen Genossenschaft und Mitglied angelegt. Erfüllt ein Mitglied gewisse Umsatzgrenzen nicht, mag sich die Mitgliedschaft aus Sicht der Genossenschaft nicht mehr lohnen. Um das Mitglied loszuwerden, bedarf es jedoch entweder einer eigenen Austrittserklärung oder satzungsmäßig geregelter Verfahren. Einer besonders trickreichen Genossenschaft musste der Bundesgerichtshof (BGH) daher nun einen Strich durch die Rechnung machen. Die Entscheidung gilt auch für Vereine und Verbände. Genossenschaft zur Förderung des Erwerbs … Mehr

BAG 19.09.2018. Zeitzuschläge bei Überstundenausgleich

Im Betrieb bestand eine Regelung zur Zuschlagszahlung für Nacht- Spät und Samstagsarbeit. Die Parteien stritten darüber, ob die Zuschläge auch zu zahlen sind, wenn die Mehrarbeit durch Freizeitausgleich kompensiert wird. Der Kläger meinte, die Entscheidung zum Freizeitausgleich werde allein durch das Unternehmen getroffen und ohne diese Freistellung hätte er schichtplanmäßig gearbeitet, er sei also leistungsbereit und es bestehe Annahmeverzug. Das BAG trat dem entgegen:

BAG 18.09.2018. Verfallklausel bei Mindestlohnbestandteilen

In den letzten Jahren sind divergierende Entscheidungen zur Frage ergangen, inwieweit eine AGB-rechtliche Unwirksamkeit für Ausschlussfristenklauseln drohe, sofern diese nicht explizit gesetzlichnicht abdingbare Ansprüche vom Verfall/ Ausschluss ausnehmen. Dies kann z.B. in Bezug auf Schadensfälle an der Gesundheit und für Vorsatzfälle relevant werden. Mit vorliegendem Urteil hat das BAG nun Klarheit geschaffen, dass Ausschlussklauseln welche nicht explizit Ansprüche auf Mindestlohn vom Verfall ausnehmen, vollunwirksam sind sofern der Vertrag ab dem 01.01.2015 geschlossen wurde.

LTO-Podcast #34 mit Familienrichterin Prof. Dr. Isabell Götz

„Einer zahlt, einer betreut – das ist obsolet“, sagt Isabell Götz im LTO-Podcast. Die gefragte Familienrichterin setzt sich für ein flexibleres System ein – und dafür, dass junge Familienrichter besonders geschult werden.