Falsche Berufsgruppe bei der Massenentlassungsanzeige – alles vorbei?
Die immer stärker durch europarechtliche Vorgaben geprägte Auslegung der Vorschriften über Massenentlassungen (§§ 17 ff. KSchG) stellt Arbeitgeber vor enorme Herausforderungen – insbesondere, da von Arbeitnehmerseite immer häufiger jeder formale Fehler angegriffen wird, um daraus (zumindest) wirtschaftlich vorteilhaftere Konditionen im Rahmen eines Vergleichs im Kündigungsschutzprozess zu erreichen. Wenig hilfreich sind hier die von der Praxis oftmals als Übung in Bürokratie empfundenen Vorgaben der Bundesagentur für Arbeit – so etwa die Angaben zu Zahl und Berufsgruppe … Mehr