Vereine und Genossenschaften dürfen Strafen auch außerhalb ihrer Satzung konkretisieren

Viele Vereine sehen in ihren Ordnungen Geldstrafen für Verstöße gegen die Vereinsregelungen (z.B. unentschuldigtes Fernbleiben von der Mitgliederversammlung, fehlende Übernahme von Vereinsdiensten etc.) vor. Solche Strafen sind jedoch nur dann zulässig, wenn sie in der Satzung vorgesehen sind. Der Bundesgerichtshof (BGH) musste nun im Falle einer Genossenschaft entscheiden, ob zumindest die genauen rechnerischen Grundlagen zur Ermittlung der konkreten Strafe auch außerhalb der Satzung geregelt werden dürfen. Verbandsstrafe einer Genossenschaft Vereinsstrafen kommen in kleinen Ortsvereinen ebenso … Mehr

Vereine und Genossenschaften dürfen Strafen auch außerhalb ihrer Satzung konkretisieren

Viele Vereine sehen in ihren Ordnungen Geldstrafen für Verstöße gegen die Vereinsregelungen (z.B. unentschuldigtes Fernbleiben von der Mitgliederversammlung, fehlende Übernahme von Vereinsdiensten etc.) vor. Solche Strafen sind jedoch nur dann zulässig, wenn sie in der Satzung vorgesehen sind. Der Bundesgerichtshof (BGH) musste nun im Falle einer Genossenschaft entscheiden, ob zumindest die genauen rechnerischen Grundlagen zur Ermittlung der konkreten Strafe auch außerhalb der Satzung geregelt werden dürfen. Verbandsstrafe einer Genossenschaft Vereinsstrafen kommen in kleinen Ortsvereinen ebenso … Mehr

„Drittanstellung“ von Vorstandsmitgliedern – Einfach kann jeder

Bei der Anstellung von Vorstandsmitgliedern sind zwei Rechtsbeziehungen zu unterscheiden: Durch die Bestellung (§ 84 Abs. 1 Satz 1 AktG) entsteht ein organschaftliches Kooperationsverhältnis zwischen Vorstandsmitglied und Aktiengesellschaft. Hiervon zu trennen ist das schuldrechtliche Anstellungsverhältnis (§ 84 Abs. 3 Satz 5 AktG), welches üblicherweise durch einen Dienstvertrag geregelt wird, der die wesentlichen Arbeitsbedingungen des Vorstandsmitglieds ausgestaltet („Vorstandsanstellungsvertrag“). Im Regelfall bestehen beide Rechtsbeziehungen zwischen denselben Parteien, d.h. der Vorstandsanstellungsvertrag wird mit der Aktiengesellschaft abgeschlossen, die das … Mehr

Kein Verzicht auf Sozialplanabfindungen durch gerichtlichen Vergleich

Einigen sich die Arbeitsvertragsparteien einvernehmlich – etwa durch Abschluss eines Aufhebungsvertrages oder gerichtlichen Vergleichs – über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses und vereinbaren unter anderem, dass sämtliche Ansprüche ausgeglichen und erledigt sind, so bedeutet dies nicht ohne Weiteres, dass tatsächlich keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden können. Vorsicht ist insbesondere dann geboten, wenn ein Arbeitnehmer vor Abschluss eines Sozialplans, aber in zeitlichem und innerem Zusammenhang mit einer geplanten Betriebsänderung ausscheidet. Wird anschließend ein Sozialplan abgeschlossen, so kann … Mehr

L&E Global führt interaktives globales Handbuch 2017 als E-Guide ein

Die Mitgliedskanzleien von L&E Global sind stolz darauf, den ersten interaktiven E-Guide (http://eguide.leglobal.org/eic/) im globalen Handbuch 2017 vorstellen zu dürfen, das als Einführung des komplexen Themas „Arbeitnehmer gegen Selbstständige“ dient und Analysen aus 32 Ländern und 6 Kontinenten beinhaltet. Der E-Guide hat 2 Vorteile: (1) Zum Schutz der Umwelt verzichten wir auf Druck, Papier und […]

Versprochen? – Änderung Anpassungsregelung bei Altersversorgung

Der Eingriff des Arbeitgebers in Leistungen der betrieblichen Altersversorgung (bAV) zum Nachteil des Arbeitnehmers ist ein „Dauerbrenner“ des Betriebsrentenrechts. Die Motive der Arbeitgeber sind dabei häufig gut nachvollziehbar. Die Belastungen durch Zusagen der betrieblichen Altersversorgung sind regelmäßig ganz erheblich. Oft sind Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zudem in den „fetten“ Jahren der Unternehmensgeschichte versprochen worden. Der Anpassungsdruck in ökonomisch schwierigen Zeiten ist daher hoch. Die Gestaltungsmöglichkeiten sind gleichwohl – insbesondere was den Eingriff in laufende Leistungen … Mehr

BFH 06.12.2017: Veräußerungserlös beim Erwerb eigener Anteile

Die GmbH gliederte freie Gewinnrücklagen in eine zweckgebundene Rücklage zum Erwerb eigener Anteile um (96 TEUR). Nachfolgend veräußerte der Alleingesellschafter der GmbH u.a. 50 % seiner Anteile an die GmbH selbst zum Erwerb als eigene Anteile zum Preis von 96 TEUR mit allen Gewinnbezugsrechten für nicht ausgeschüttete Gewinne. Unter Abzug der ursprünglichen Anschaffungskosten (12,5 TEUR – hälftiges Stammkapital) ermittelte das Finanzamt hierauf einen Veräußerungserlös von ca. 84 TEUR.

Kirchliche Dynamik auch nach Betriebsübergang

Das BAG hat mit Urteil vom 23. November 2017 entschieden, dass der Betriebserwerber nach einem Betriebsübergang von einem kirchlichen auf einen weltlichen Arbeitgeber weiterhin an eine in den Arbeitsverträgen enthaltene dynamische Bezugnahmeklausel auf eine kirchliche Arbeitsrechtsregelung gebunden ist. Wird der Betrieb eines kirchlichen Arbeitgebers im Wege eines Betriebsübergangs von einem weltlichen Erwerber übernommen, tritt der Erwerber in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein. Teil der weiter geltenden Pflichten … Mehr

Rückkehr in die Vollzeit? – In der Praxis derzeit nur schwer durchsetzbar

Teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer, die ihre Arbeitszeit erhöhen möchten, können dies grundsätzlich gemäß § 9 TzBfG auch gegen den Willen des Arbeitgebers durchsetzen. Wie eine neue Entscheidung des BAG zeigt, ist dies in der Praxis jedoch nur schwer durchsetzbar, da der Anspruch des teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers auf entsprechende Vertragsänderung untergeht, sobald der Arbeitgeber offene Vollzeitstellen anderweitig besetzt. Arbeitgeber, die unter Verstoß gegen § 9 TzBfG agieren, laufen jedoch Gefahr, dem teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer seinen Vergütungsschaden in Form von Schadensersatz … Mehr

Wenn zwei sich streiten … fragt man besser den EuGH: Leiharbeitnehmer und Massenentlassungen

Die Frage, ob und inwieweit Leiharbeitnehmer bei Schwellenwerten zu berücksichtigen sind oder nicht, war bereits mehrfach Gegenstand höchstrichterlicher Entscheidungen und ist in weiten Teilen abschließend geklärt. Unklar ist derzeit noch, ob sie bei den Schwellenwerten zur Anzeigepflicht einer Massenentlassung nach § 17 KSchG mitzählen. Jüngst hat das BAG diese Frage dem EuGH vorgelegt (Beschluss vom 16. November 2017 – 2 AZR 90/17 (A), Pressemitteilung Nr. 51/17). Wohin geht die Reise? Der Ausgangsfall Die Beklagte hatte … Mehr