Betriebsübergang: „Alles neu“ durch den „neuen“ 8. Senat?
Der kürzlich personell neu besetzte 8. Senat hat im Rahmen einer Entscheidung vom 25. August 2016 (Az.: 8 AZR 53/15) eine neue Position zu den Kriterien für einen Betriebsübergang vertreten. Was ändert sich dadurch für die Praxis – gilt nun „tabula rasa“ und alles auf Anfang, oder werden nur punktuell inhaltlich neue Akzente gesetzt? Betriebsübergang beim Rettungsdienst: Der „Dauerbrenner“ Zwei Fälle gaben dem Senat in den letzten fünf Jahren Anlass zur Entscheidung über die Fortführung … Mehr