BAG: Keine sachgrundlose Verkürzung einer sachgrundlosen Befristung
Das BAG hat in seinem Urteil vom 14.12.2016 (7 AZR 49/15) entschieden, dass eine Verkürzung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrages nur zulässig ist, sofern für die Verkürzung selbst ein Sachgrund vorliegt. Besteht zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein rein zeitbefristeter Arbeitsvertrag, d.h., dass für die Befristung kein gesetzlich vorgesehener Sachgrund wie z.B. ein Vertretungsfall besteht, so kann […]