§ 184b StGB und Führungszeugnis
Das Wichtigste im Überblick Ein Eintrag nach § 184b StGB (Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Inhalte) erscheint regelmäßig im erweiterten Führungszeugnis und kann erhebliche berufliche und persönliche Konsequenzen haben Die Tilgungsfristen für Eintragungen im Bundeszentralregister richten sich nach der Höhe der verhängten Strafe In bestimmten Fällen kann durch frühzeitige anwaltliche Intervention eine Verfahrenseinstellung – etwa nach §§ 153, 153a StPO – erreicht werden, die keine Eintragung im Bundeszentralregister zur Folge hat und somit auch nicht … Mehr