Welche Teile eines Gebäudes dürfen den Regelgrenzabstand unterschreiten?
Nach der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) müssen Gebäude mit allen auf ihren Außenflächen oberhalb der Geländeoberfläche gelegenen Punkten von den Grenzen des Baugrundstücks Abstand halten (§ 5 Abs. 1 Satz 1 NBauO). Der Abstand beläuft sich gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 NBauO auf 0,5 H, mindestens jedoch 3 m. In Gewerbe- und Industriegebieten gelten gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 NBauO Erleichterungen. Außerdem dürfen einzelne privilegierte Gebäudeteile beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen den Regelgrenzabstand … Mehr