Kein Anspruch auf Ausspruch des Bedauerns im Arbeitszeugnis
Arbeitnehmer:innen, deren Leistung im Arbeitszeugnis mit „gut“ bewertet wurde haben keinen Anspruch auf eine Bescheinigung des Bedauerns über ihr Ausscheiden und vor allem nicht auf den Ausspruch „wir bedauern Ihr Ausscheiden sehr“. Zudem besteht kein Anspruch auf (gute) Wünsche für die private Zukunft im Arbeitszeugnis. „Trouble maker“ Arbeitszeugnis Auch wenn der Wert von Arbeitszeugnissen aus […]