Kopftuchverbot: Benachteiligung wegen der Religion (BAG v. 27.08.2020 – 8 AZR 62/19)
Das Bundesarbeitsgericht hat gestern die Entscheidung des LAG Berlin vom 27.11.2018 – 7 Sa 963/18 bestätigt, in der einer gläubigen Muslima eine Entschädigung nach dem AGG aufgrund Benachteiligung wegen der Religion zugesprochen worden war. Das BAG bestätigte sowohl den Anspruch der Klägerin als auch die vom LAG Berlin als angemessen erachtetet Höhe (Pressemitteilung des BAG […]