Abmahnung trotz sexueller Belästigung – Das LArbG Bremen setzt auf Verhältnismäßigkeit
Die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 10. Februar 2026 (1 SLa 75/25) hat in der arbeitsrechtlichen Diskussion für erhebliche Aufmerksamkeit gesorgt. Sie zeigt, dass selbst bei einer sexuellen Belästigung kein Automatismus zugunsten einer fristlosen Kündigung besteht. Das Gericht hält konsequent an den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit fest und kommt zu dem Ergebnis, dass im konkreten Fall eine Abmahnung als milderes Mittel ausgereicht hätte. Der zugrunde liegende Sachverhalt Ein langjähriger, tariflich unkündbarer Mitarbeiter nahm an einem zweitägigen … Mehr