GmbH und UG sofort löschen lassen durch Verschmelzung
GmbH auf Einzelunternehmer verschmelzen: kompakte Fakten zur Gesamtrechtsnachfolge. Zulässig ist die Verschmelzung einer GmbH auf ihren alleinigen Gesellschafter als natürliche Person nach §§ 3 Abs. 2 Nr. 2, 120–122 UmwG; die GmbH wird ohne Liquidation gelöscht, der Einzelunternehmer tritt nach § 2 Nr. 1 UmwG in alle Rechte und Pflichten ein. Erforderlich sind insbesondere ein notariell beurkundeter Verschmelzungsvertrag (§§ 4–6 UmwG), der Gesellschafterbeschluss (§ 13 UmwG) sowie die Eintragung im Handelsregister als Wirksamkeitsvoraussetzung. Steuerlich greifen … Mehr