Der Betriebsübergang gem. § 613a BGB beschäftigt fortwährend die Richter des Bundesarbeitsgerichts (BAG). Gleich zu Beginn des Jahres hatte der 8. Senat erneut über die Voraussetzungen eines Betriebsübergangs, diesmal in einem Produktionsbetrieb, zu entscheiden (Urt. v. 25.01.2018 – 8 AZR 338/16, Pressemitteilung des BAG Nr. 4/18 vom 25.01.2018). Die Besonderheit des Falls lag nunmehr darin, zu bewerten, ob der zwischen dem „Veräußerer“ und dem „Erwerber“ geschlossene Betriebsführungsvertrag den für einen Betriebsübergang notwendigen Inhaberwechsel herbeiführt. Nein, … Mehr