Das Vergabebeschleunigungsgesetz tritt in Kraft – Was Auftraggeber und Bieter ab dem 1. Juli 2026 wissen müssen
Am 1. Juli 2026 tritt das Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge – kurz: Vergabebeschleunigungsgesetz – in Kraft. Der Bundestag hat es, nach monatelanger Beratung, am 23. April 2026 beschlossen, der Bundesrat stimmte am 8. Mai 2026 zu. Das Reformpaket ist umfangreich: 19 Gesetze und Verordnungen mit rund 110 geänderten Paragrafen wurden angepasst, im Mittelpunkt stehen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und die Vergabeverordnung (VgV). Das übergeordnete Ziel: öffentliche Beschaffung einfacher, schneller und digitaler … Mehr