BGH: Bauträger haften bei unwirksamer Abnahmeklausel bis zu 30 Jahre
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 26. März 2026 (VII ZR 68/24) eine wichtige Entscheidung für Wohnungseigentümergemeinschaften und Bauträger getroffen. Im Kern geht es um eine Frage, die in vielen älteren Bauträgerobjekten schlummert: Was passiert, wenn die Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch eine unwirksame Vertragsklausel geregelt wurde? Quelle