Bevorzugung von Lieferanten im Einkauf
Über das Meldesystem der Ratisbona Compliance ging ein anonymer Hinweis ein, wonach ein für den Einkauf zuständiger Mitarbeiter bestimmte Lieferanten systematisch bevorzugt haben soll. Nach Angaben des Hinweisgebers erfolgte diese Bevorzugung unter Nichtbeachtung interner Vergabeprozesse. Die betreffenden Lieferanten sollen dabei höhere Preise und eine geringere Qualität aufgewiesen haben. Im Gegenzug habe der Mitarbeiter monetäre Zuwendungen erhalten. Rechtliche Einordnung Grundsätzlich sollten bei der Auswahl von Lieferanten objektive und nachvollziehbare Kriterien im Vordergrund stehen. Dazu zählen insbesondere … Mehr