Vorladung als Beschuldigter bei der Polizei – Das ist zu tun:
Die Vorladung als Beschuldigter zur Vernehmung durch die Polizei ist freiwillig. Als Beschuldigter ist man nicht verpflichtet, bei der Polizei auszusagen oder zur Vernehmung zu erscheinen. Nur Gericht und Staatsanwaltschaft können verpflichtend vorladen. Die Vorladung ist unverbindlich und darf nicht erzwungen werden. Die Polizei darf nicht den Anschein erwecken, die Vorladung sei verbindlich. Vorladung als Beschuldigter, das ist zu tun: Das ist das richtige Verhalten als Beschuldigter: Ruhe Bewahren! Nicht vorschnell Kontakt mit der Polizei … Mehr