Urteil des LG Stuttgart zur Datenweitergabe an SCHUFA: Kein berechtigtes Interesse ohne Einwilligung des Verbrauchers
Das Landgericht Stuttgart hat mit Urteil vom 16. Oktober 2024 (Az. 27 O 60/24) entschieden, dass die Weitergabe von sogenannten Positivdaten durch ein Telekommunikationsunternehmen an die SCHUFA nicht durch ein berechtigtes Interesse im Sinne der DSGVO gedeckt ist, wenn keine Einwilligung des Kunden vorliegt. Positivdaten umfassen Informationen über den Abschluss eines Vertrags, ohne dass ein Zahlungsverzug oder negatives Zahlungsverhalten vorliegt. In dem konkreten Fall hatte ein Mobilfunkanbieter Vertragsdaten ohne Einwilligung des Klägers an die SCHUFA … Mehr