Landgericht Koblenz – Abwerben von Mitarbeitern ist im Grundsatz zulässig
Das Abwerben von Mitarbeitern eines Mitbewerbers ist regelmäßig Gegenstand lauterkeitsrechtlicher Auseinandersetzungen. Das Landgericht Koblenz (Beschl. v. 17.9.2024 – 11 O 12/24) hat in einer zuletzt veröffentlichten Entscheidung noch einmal dargelegt, wann das Abwerben von Mitarbeitern lauterkeitsrechtlich unzulässig ist bzw. wann gerade noch nicht. Dem einstweiligen Verfügungsverfahren lag dabei ein etwas kurioser Sachverhalt zugrunde, der aber noch einmal verdeutlich, wie hart der Kampf um gut ausgebildete Fachgkräfte heutzutage geführt wird bzw. geführt werden muss.