Auch ein Ghostwriter hat Anspruch auf Namensnennung
(LG Köln, Urt. v. 13.07.2023 – Az.: 237/22). Auch Ghostwriter können einen Anspruch auf Namensnennung haben. Das LG Köln hat in seinem Urteil 14 O 237/22 festgestellt, dass eine Nicht-Nennung des Namens von Ghostwritern zu einer Urheberrechtsverletzung i.S.d. § 13 UrhG führen kann. Der Hintergrund der Ghostwriting-Vereinbarung Im Fall ging es um eine Klägerin, die als professionelle Ghostwriterin vom Beklagten beauftragt wurde. Mündlich hatten beide Parteien vereinbart, dass die Ghostwriterin bei einem Buch mitwirkt. Das … Mehr