Weisungs(-un-)gebundenheit nicht immer entscheidend für sozialversicherungsrechtlichen Status der Mitarbeiter
Wer für ein Unternehmen Geschäfte vermittelt, kann trotz eingeschränkter Weisungsgebundenheit Angestellter sein, wenn er keinerlei unternehmerisches Risiko trägt. Das hat das LSG Baden-Württemberg in seinem Urteil vom 27.03.2012 (Az. L 13 AL 4973/10) klar gestellt. Im konkreten Fall hatte ein Mitarbeiter im Rahmen seiner Beschäftigung Verkaufsgeschäfte in Deutschland für ein Schweizer Unternehmen vermittelt. Streitig war u.a. anderem, ob er als selbstständiger Handelsvertreter oder aber abhängig beschäftigter Handlungsgehilfe tätig war. Entscheidend sei dabei das Maß der … Mehr