Übernahme von Verträgen und Kundendaten beim Asset-Deal und die DSGVO
Wenn die Übernahme eines fremden Unternehmens ansteht, stellt sich auch die Frage, was mit bisher laufenden Verträgen und datenschutzrechtlich mit bestehenden Kundendaten geschieht. Insbesondere bei der Übernahme von Wirtschaftsgütern im Wege eines Asset Deals – im Gegensatz zum Ankauf von Firmenanteilen (Share Deal) – ist einiges zu beachten. Auch bei der Erweiterung des Kundenstocks durch Zukäufe von Kundendaten – etwa von insolventen Konkurrenten – stellt sich die Frage nach dem gesetzlichen Rahmen. Der Asset Deal … Mehr