Unnötiger Schutz für Geschäftsführer durch Verbraucherrecht
Die Anwendbarkeit der strengen AGB-Kontrolle hängt für den Geschäftsführeranstellungsvertrag beinahe ausschließlich davon ab, ob der Geschäftsführer bei Abschluss seines Anstellungsvertrages Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist. Da hiervon maßgeblich die Wirksamkeit einzelner Vertragsbedingungen und die Gestaltungsfreiheit für Dienstverträge eingeschränkt werden, ist die Frage nach der Verbrauchereigenschaft immer wieder von höchster Relevanz für Geschäftsführer einer Gesellschaft. Die Verbrauchereigenschaft des Geschäftsführers Seit der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) aus dem Jahre 2010 (BAG vom 19.5.2010 – … Mehr