Haftung des Entleihers für Sozialversicherungsbeiträge der Leiharbeitnehmer bei erlaubter ANÜ
Wenn der Verleiher als GmbH im Handelsregister wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht worden ist, kann der Entleiher anstelle des Verleihers direkt vom Versicherungsträger in Anspruch genommen werden. Das hat das LSG Bayern in seinem Beschluss vom 27.04.2020 (Az. L 5 KR 584/19 B ER) entschieden. In einem solchen Fall ist für die Haftung des Entleihers – als selbstschuldnerischer Bürge – keine vorherige Mahnung des Verleihers nach § 28 Abs. 2 S. 2 SGB IV … Mehr