BGH äußert sich erstmals zu EncroChat-Überwachung
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich erstmals zur Verwertbarkeit der durch französische Behörden überwachten EncroChat-Kommunikation in deutschen Strafverfahren geäußert. Sein in Leipzig ansässiger 6. Strafsenat sieht „die aus der Überwachung der Kommunikation über den Krypto-Messengerdienst EncroChat durch französische Behörden gewonnenen Erkenntnisse (…) als im Strafverfahren verwertbar an“ (BGH, Beschluss vom 8. Februar 2022 – 6 StR 639/21). Inhalt der BGH-Entscheidung Mit seinem im März veröffentlichten Beschluss verwarf der BGH die Revision eines Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts … Mehr