Das “Handy” im Straßenverkehr – Digitalisierung und Recht erfordern neue Wortschöpfungen: OLG Hamm entdeckt “Negativfunktion” eines iphone – ein Beitrag zur Digitalisierung in der Welt der Juristen
Dem OLG Hamm ist die Schöpfung des Wortes “Negativfunktion” eines “Handys“, hier eines iphone, zu verdanken (Beschluss OLG Hamm vom 29.12.2016, 1 RBs 170/17- juris). Was hat das OLG zu dieser Wortschöpfung veranlasst? Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss (§ 23 Abs. 1a StVO). Zu der Frage, was denn ein “Benutzen” in diesem Sinne ist, gibt … Mehr