Transparenz von Anfang an – Pflichten vor und während der Beschäftigung
Transparenz vor der Beschäftigung 1. Informationen über das Einstiegsgehalt oder die Gehaltsspanne Entgelttransparenz wird künftig bereits vor Beginn des Beschäftigungsverhältnisses erforderlich (Art. 5 Abs. 1 ETRL). Die Regelung soll den potenziellen Arbeitnehmenden in die Lage versetzen, eine fundierte Entscheidung über das erwartete Gehalt zu treffen sowie die Verhandlungsposition der Bewerbenden verbessern und transparente Gehaltsverhandlungen unterstützen (vgl. Erwägungsgrund 32). Konkret lautet Art. 5 Abs. 1 ETRL: (1) Stellenbewerber haben das Recht, vom künftigen Arbeitgeber Informationen über … Mehr