Keine „Betriebsrente mit 63“!
Über 250.000 Arbeitnehmer haben allein 2015 die sogenannte „Rente mit 63“ beantragt. In einigen Köpfen wird im Anschluss die Frage gereift sein: Wenn ich die gesetzliche Rente nunmehr früher als gedacht ohne Abschläge beziehen kann, muss das nicht auch für meine Betriebsrente gelten? Wenn das zuträfe, drohten den Arbeitgebern massive Zusatzkosten für die Versorgungswerke. Das Landesarbeitsgericht Hessen hat die Frage nun beantwortet und klargestellt: Eine (ungekürzte) „Betriebsrente mit 63“ bedarf einer vertraglichen Grundlage in der … Mehr