EHRVERLETZENDE ÄUSSERUNG ODER MEINUNGSFREIHEIT?
Immer wieder stellt sich die Frage, ob eine ehrverletzende Äußerung eine Kündigung rechtfertigen kann oder die Grenzen der Meinungsfreiheit oder des Vertraulichkeitsschutzes dem entgegenstehen. Bei der rechtlichen Bewertung sind grundsätzlich immer auch die Umstände zu berücksichtigen, unter denen der Arbeitnehmer die Äußerung getätigt hat. So dürfen z.B. Äußerungen gegenüber Familienangehörigen und engen Freunden in einer WhatsApp-Gruppe nicht zur Rechtfertigung einer Kündigung herangezogen werden. Dies gilt auch bei Äußerungen unter Arbeitskollegen, die bedingt durch Aufgabe, Funktion … Mehr