Darf der Betriebsrat elektronische Personalakten ohne Zustimmung der Arbeitnehmer einsehen?
Leitsätze – LAG Düsseldorf, Beschluss vom 23.06.2020, Az.: 3 TaBV 65/19 Ein generelles Einsichtsrecht des Betriebsrats(vorsitzenden) in die elektronischen Personalakten der Arbeitnehmer, das nicht von der Zustimmung der betroffenen Arbeitnehmer abhängig ist, ist wegen Verstoßes gegen § 75 Abs. 2 BetrVG i. V. m. Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG unwirksam. Es verletzt das allgemeine Persönlichkeitsrecht der betroffenen Arbeitnehmer unangemessen, da es den örtlichen Betriebsratsvorsitzenden ein permanentes lesendes Zugriffsrecht auf deren Personalakten auch … Mehr